GUTACHTEN
Gerichtsgutachten
Organisation und Abwicklung von europaweiten Ortsterminen im Beisein der Parteien und deren Prozessbevollmächtigten zur Prüfung der streitgegenständlichen Maschinen. Allgemeinverständliche, nachvollziehbare schriftliche Beantwortung der Fragen des Beweisbeschlusses. Mündliche Gutachtenerstattung zum Gerichtstermin und Erstellung von Gerichtsgutachten nach Aktenlage.
Gutachten zur Beweissicherung
Beweissicherungsgutachten dienen zur Feststellung, Aufzeichnung und Behebung eines kreditwürdigen Ist-Zustandes einer Maschine. Zudem dienen sie auch dazu, die Kosten zu ermitteln, um Beanstandungen zu beseitigen.
Beweise werden unter anderem gesichert:
- bei Maschinenmängeln,
- bei nicht vorhandener Prozesssicherheit und dem Nichterreichen der zugesicherten Leistungsfähigkeit der Maschine,
- bei Überschreiten der vereinbarten Ausschussquote und
- bei Nichteinhaltung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und/oder bei fehlender CE-Konformitätserklärung